Unsere Leistungen werden nach VOB ausgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach den Plänen, der Statik und dem Aufmaß auf der Baustelle. Schon heute sichern wir Ihnen eine fachliche und saubere Ausführung unserer Arbeiten zu.
Eine
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (ESTG) liegt vor.
Nach erteiltem Auftrag führen wir unsere Leistungen fachlich, sachlich und termingerecht aus.
Ihre Fill Bau GmbH